SG Großrosseln - St. Nikolaus Kategorie News

Hygieneregeln und Kontaktdatenerfassung

Der Saisonstart für die Aktiven-Teams steht unmittelbar bevor, weshalb wir nochmals auf die aktuell gültigen Regelungen für Zuschauer/ Besucher unserer Sportanlage(n) hinweisen möchten. Änderungen sind – insbesondere in Abhängigkeit politischer Vorgaben – jederzeit möglich. 

  1. Das Betreten der Sportanlage(n) ist an die Einhaltung der „3-G-Regel“ („geimpft-genesen-getestet“) gebunden, wobei der Besucher/ Zuschauer den entsprechenden Nachweis mitzuführen hat. Dies heißt: man weist den vollständigen Impfschutz nach oder man legt einen Nachweis über eine überstandene Corona-Infektion vor oder man legt eine aktuellen, negativen Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden!) vor.
  2. Bei Betreten der Sportanlage(n) sind die Kontaktdaten zu erfassen. Wir als SC Großrosseln nutzen uns zur digitalen Erfassung die luca-app. Einfach auf dem Smartphone installieren, eigene Daten einmalig eingeben und bei jedem Betreten der Sportanlage „Nachtweide“ den im Eingangsbereich der Sportanlage aushängenden Barcode scannen – schon sind die Kontaktdaten erfasst (=checkin). Das Verlassen der Sportanlage (= checkout) erfolgt durch den jeweiligen Zuschauer/ Besucher ebenfalls über die app. In St. Nikolaus erfolgt die digitale Erfassung ebenfalls durch Scannen eines aushängenden/ausliegenden Barcodes, jedoch nicht per luca-app. Nach Scannen des Barcodes öffnet sich ein entsprechendes Menü, in dem man seine persönlichen Daten eingeben muss – checkout erfolgt über den gleichen Weg. Wer sich nicht digital erfassen kann/ möchte, muss sich handschriftlich in den ausliegenden Anwesenheitslisten eintragen. Da dies aufwändiger als auch zeitintensiver ist und die „Stau-Gefahr“ in den Erfassungsbereichen erhöht, sollte jedoch möglichst die digitale Erfassung genutzt werden.
  3. Im Außenbereich ist das Tragen eines Mundnasenschutz (MNS) nicht erforderlich, sofern der Mindestabstand (1,5 m) eingehalten wird. Bei längerfrisitigem Kontakt/ Unterschreitung des Mindestabstands zu nicht zum eigenen Haushalt gehörenden Personen ist auch im Freien ein MNS (OP-oder FFP2-Maske) zu tragen.
  4. In Clubheimen ist ein MNS zu tragen, sofern man sich „abseits eines festen Platzes“ befindet. 
  5. Auf die allgemeinen Hygiene- und Netiquetteregeln (Händedesinfektion, „richtiges“ Händewaschen, Verzicht auf Begrüßungsrituale wie Handschütteln/ Umarmungen) wird hingewiesen.