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Zugangs-/ Zutrittsregelung am 28. November 202

Anlässlich der am kommenden Sonntag stattfindenden Heimspiele gegen den FC Rastpfuhl gelten im Bereich der Sportanlage „Zur Nachtweide“ folgende Regelungen:
  1. Das Betreten des Sportgelände setzt 3-G voraus (geimpft,genesen oder getestet – Test nicht älter als 24 Stunden)
  2. Der Zutritt ins Clubheim darf nur bei 2-G (geimpft oder genesen) erfolgen. Ein negatives Testergebnis genügt hier NICHT!
Die entsprechenden Nachweise sind mitzuführen – wir bitten um Verständnis, dass bei Nichteinhalten der Vorgaben der Zutritt leider verwehrt werden muss.