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3-G-Regel am Sonntag, 14. November 2021!

Die täglichen Meldungen über stark steigende Corona-Infektionszahlen lassen nicht unbedingt Gutes erwarten. Dennoch WÄRE es nach gültiger Vorschriftenlage aktuell möglich, den Zutritt zur Sportanlage ohne eine Kontrolle der 3-G-Regel (Geimpft, Genesen oder Getestet) zuzulassen. Andererseits gelten beim Betreten des Clubheims wiederum andere Regeln, deren Einhaltung nur mit erhöhtem Personalaufwand sicherzustellen wären.

Daher hat der Vorstand anlässlich der drei Aktivenspiele am Sonntag, 14. November – unter Anwendung des Hausrechts – folgendes beschlossen:

„Der Zutritt zur Sportanlage „Zur Nachtweide“ wird nur auf Grundlage der 3-G-Regel (Geimpft, Genesen oder Getestet) sowie unter Erfassung der Kontaktdaten gewährt. Alle Besucher sind verpflichtet, den jeweiligen Nachweis mitzuführen. Die Einhaltung der Bestimmungen wird im Eingangsbereich durch das eingesetzte Kassenpersonal überprüft. Kann der Nachweis durch den Besucher nicht erbracht werden, so wird der Zutritt verwehrt.“

Es wird um Verständnis erbeten, zumal hierdurch ein wesentlich komplizierteres Vorgehen vor Betreten des Clubheims entbehrlich ist.

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand